Gibt es gesetzliche Regelungen bezüglich des Geldwertes einer Prämie?
Für welches Modell sich der Anbieter entscheidet und ob Sie eine neue Waschmaschine oder nur eine einfache Kaffeemaschine erhalten, das ist gesetzlich nicht vorgeschrieben. Hier gibt es keine gesetzliche Obergrenze für den Geldwert. Allerdings unterliegt die Vergabe derartiger Prämien strengen Transparenzanforderungen. Das bedeutet, dass alle mit der Prämie verbundenen Kosten, wie etwa eine notwendige Zuzahlung oder erhöhte Strompreise, klar und deutlich in den Vertragsbedingungen aufgeführt sein müssen. Dadurch soll verhindert werden, dass Verbraucher durch scheinbar attraktive Prämien zu einem Stromwechsel gelockt werden und am Ende in überteuerten Verträgen feststecken.
Prämien sind keine Geschenke
Denn in der Tat sind Prämien zum Stromvertrag nicht als „Geschenk“ im rechtlichen Sinne zu sehen. Oftmals wird eine Zuzahlung verlangt, oder der Stromtarif selbst ist höher. Damit zahlen Sie quasi die Sachzuwendung indirekt ab. Wie sonst könnten die vielen Stromanbieter die Kosten für die Prämien kompensieren? Prüfen Sie daher immer genau, ob der Stromtarif mit Prämie wirklich günstiger ist als ein regulärer Tarif ohne Prämie. Am einfachsten funktioniert das mit einem Stromvergleich. Hier erhalten Sie nach Eingabe Ihrer Postleitzahl nicht nur den günstigsten Stromanbieter für Ihre Region angezeigt. Sie können ebenso den Tarif berechnen – mit und ohne Sachleistung.
Gewährung der Prämie und rechtliche Vorschriften
Übrigens: Eine gesetzliche Vorschrift gibt es dann doch. Die Prämie für die verschiedenen Stromtarife der einzelnen Anbieter gibt es nur bei erfolgreichem Vertragsabschluss. Und nach Beginn der Stromlieferung. Zum einen schützt diese Regelung den Verbraucher vor unlauteren Versprechungen und der Gefahr, womöglich doch nicht beliefert werden zu können.
Zugleich wird der Energieversorger vor Kundinnen und Kunden geschützt, die sich lediglich einen Strom mit Prämie sichern wollen. Aber in Wirklichkeit keinen Gedanken daran verschwenden, den Anbieter zu wechseln.
Diese Regelungen dienen dazu, den Verbraucherschutz zu gewährleisten und sicherzustellen, dass Prämienangebote nicht irreführend sind. Verbraucher sollten immer die gesamten Vertragsbedingungen prüfen, um sicherzugehen, dass sie von einem Prämienangebot tatsächlich profitieren.
Prämie sichern: Mindestverbrauch beachten
Ein weiterer Punkt, den Sie beachten sollten, ist der Mindestverbrauch. Viele Sachleistungen sind an einen gewissen Mindestverbrauch gebunden. Damit wird die Prämie erst dann ausgezahlt oder übergeben, wenn ein vertraglich festgelegter Jahresverbrauch erreicht wurde. Sollte Ihr tatsächlicher Stromverbrauch also unter dem Mindestwert liegen, kann der Stromanbieter eine Prämie zurückhalten oder eine einseitige Änderung durchführen. Einige Versorger vermerken in ihren allgemeinen Geschäftsbedingungen sogar, dass bei Unterschreitung des Mindestverbrauchs eine bereits ausgezahlte Prämie mit der Jahresrechnung wieder verrechnet werden kann
Ist die Prämie an bestimmte Mindestvertragslaufzeiten gebunden?
Ja, zwölf Monate Vertragslaufzeit ist hier das Minimum. Oft beträgt die besagte Mindestvertragslaufzeit sogar 24 Monate. Diese lange Laufzeit garantiert, dass der Anbieter die Kosten der Prämie durch die Stromlieferung über die Vertragslaufzeit hinweg decken kann.
Darf ich die Prämie bei vorzeitiger Kündigung behalten?
Sollten Sie doch vorzeitig wechseln wollen und kündigen, erhalten Sie auch nicht die Prämie. Denn für gewöhnlich wird diese erst nach der vertraglich vereinbarten Zeit übergeben. Die Prämienvergabe ist meist an die Einhaltung der Mindestvertragslaufzeit gebunden. Wurde sie bereits nach Abschluss des Stromtarifs ausgezahlt, darf der Anbieter die Prämie zurückfordern oder eine entsprechende Gebühr verlangen, um die Kosten der Prämie zu decken. Die genaue Regelung dafür wird in den Vertragsbedingungen festgelegt.