Ob Sie den Stromvertrag zum 1. oder 31. kündigen, hat Auswirkungen auf Ihre Abrechnung und den Stromanbieterwechsel.
Sollten Sie Ihren Stromvertrag zum 1. oder zum 31. eines Monats kündigen? Eine häufig gestellte Frage. In diesem Beitrag verraten wir Ihnen wir, wann welche Option unnötige Kosten verhindert, welche Fristen gelten und was Sie tun können, wenn Sie die Kündigungsfrist beim Stromversorger verpasst haben.
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Stromvertrag kündigen zum 1. oder zum 31.: Was ist der Unterschied?
Bei der Kündigung des Stromvertrags zum 1. oder 31. eines Monats handelt es sich nicht einfach nur um unterschiedliche Zeitpunkte. Das Datum hat Auswirkungen auf Ihre Abrechnung und den Stromanbieterwechsel.
Kündigung des Stromvertrags zum 31.
Eine Kündigung zum 31. bedeutet, dass der Vertrag bis zum letzten Tag des Monats aktiv bleibt. Somit müssen Sie Ihren Tarif noch den gesamten Monat zahlen. Diese Option garantiert einen nahtlosen Übergang zu einem neuen Stromanbieter, der in der Regel immer am 1. des Folgemonats mit der Versorgung beginnt. Auch aus Abrechnungsgründen kann der Kündigungstermin am 31. sinnvoll sein. So müssen keine im Vorfeld getätigten Abschläge rückerstattet oder Nachzahlungen geleistet werden.
Kündigung zum 1. des Monats
Eine Kündigung zum 1. des Monats bedeutet dagegen, dass der Vertrag am Ende des Vortages (also am 30. oder 31. des Vormonats) endet. Diese Option kann sinnvoll sein, wenn Sie den Vertrag exakt am Monatswechsel beenden möchten. Dann muss der neue Stromtarif beim anderen Anbieter jedoch auch am 1. des neuen Monats beginnen. Andernfalls rutschen Sie für einen kurzen Zeitraum in die Grundversorgung.
Kompliziert wird die Wahl des richtigen Kündigungstermins vor allem bezüglich einer automatischen Vertragsverlängerung. Wer hier zu spät kündigt oder einen falschen Kündigungstermin wählt, könnte unerwartet in einem „neuen Vertrag“ beim alten Stromanbieter mit einer neuen Mindestlaufzeit festhängen. Alle wichtigen Infos hierzu finden Sie in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) zu Ihrem Vertrag.
Welche Kündigungsfristen gelten beim Anbieterwechsel?
Die Kündigungsfristen für Stromverträge variieren je nach Anbieter und Vertragsbedingungen. Grundsätzlich lassen sich bei Stromverträgen zwei Arten von Fristen unterscheiden:
- Ordentliche Kündigung: Diese Frist ist im Vertrag festgelegt und beträgt in der Regel vier Wochen zum Monatsende. Sieht Ihr Stromvertrag also eine vierwöchige Kündigungsfrist vor, müssen Sie spätestens am 3. eines Monats kündigen, um zum Monatsende (31.) aus dem Vertrag austreten zu können.
- Außerordentliche Kündigung: Bei Preiserhöhungen oder anderen Vertragsänderungen haben Sie als Verbraucher das Recht auf eine außerordentliche Kündigung. Hier gilt meist eine kürzere Frist von 2 Wochen – beginnend ab der Bekanntgabe der Änderung.
Kündigung bei Umzug: Welche Regeln gelten?
Auch beim Umzug stellt sich die Frage nach dem richtigen Zeitpunkt, den Stromanbieter zu wechseln. Die Kündigungsregeln können je nach Vertrag und Anbieter unterschiedlich sein:
- Mitnahme des Vertrags: Am einfachsten ist die Mitnahme des bestehenden Stromvertrags an die neue Adresse. Dies funktioniert aber nur, wenn der Anbieter auch den neuen Wohnort beliefert.
- Sonderkündigungsrecht bei Umzug: Falls der Anbieter am neuen Wohnort nicht liefern kann oder nur zu ungünstigeren Konditionen, steht Ihnen in der Regel ein Sonderkündigungsrecht zu. Laut § 41b des Energiewirtschaftsgesetzes können Sie den Vertrag in solchen Fällen außerordentlich kündigen. Die Kündigungsfrist beträgt hier in der Regel zwei Wochen vor dem Umzugstermin. Nennen Sie im Kündigungsschreiben unbedingt den Umzug als Grund. Verwenden Sie am besten unseren Musterbrief für eine Sonderkündigung, damit alle relevanten Daten enthalten sind. Tipp: Die Kündigung beim Stromanbieter sollte per Einschreiben verschickt werden.
- Kündigung zum 1. oder 31. bei Umzug: Die oft gelesene Behauptung, eine Kündigung zum 31. eines Monats wäre bei einem Umzug die bessere Wahl wegen einer nahtlosen Stromversorgung, ist dagegen nicht korrekt. Entscheidend ist vielmehr, dass die Kündigung des Stromanbieters so terminiert wird, dass der neue Versorger nahtlos den Strombezug übernehmen kann. Ob die Kündigung zum 1. oder 31. in Textform per Brief, Fax oder E-Mail eingeht, spielt dabei weniger eine Rolle als die rechtzeitige Organisation des Anbieterwechsels – damit am neuen Wohnort der Strom bereits beim Einzug vom gewählten Anbieter geliefert wird. Generell müssen Sie aber keine Angst davor haben, im Dunkeln zu sitzen. Sollte beim Stromanbieter wechseln etwas schieflaufen, oder die Belieferung erst später als vereinbart beginnen, springt der örtliche Grundversorger ein und beliefert Sie.
Tipp: Mit einem Stromvergleich können Sie aus vielen Stromanbietern und Stromtarifen Ihren persönlich passenden Vertrag auswählen.
Preisgarantie: Was passiert, wenn sie nicht eingehalten wird?
Viele Stromverträge beinhalten eine Preisgarantie, die für einen bestimmten Zeitraum stabile Preise zusichert. Sollte der Anbieter die Preise dennoch erhöhen, haben Sie ein Sonderkündigungsrecht:
- Sonderkündigungsrecht bei Preiserhöhung: Wird die Preisgarantie nicht eingehalten und der Anbieter erhöht die Preise, können Sie den Vertrag außerordentlich kündigen. Dies gilt selbst dann, wenn die Mindestvertragslaufzeit noch nicht abgelaufen ist.
- Frist für die Sonderkündigung: Die Frist für die Kündigung beträgt in der Regel zwei Wochen nach Bekanntgabe neuen Preise.
Kündigungsfrist verpasst: Was tun?
Haben Sie die Kündigungsfrist verpasst, läuft Ihr Vertrag in der Regel bis zum Ende der nächsten Frist weiter.
Ein Tipp: Setzen Sie sich frühzeitig mit Ihrem Anbieter in Verbindung, wenn Sie die Kündigungsfrist verpasst haben. Manche Anbieter sind kulant und erlauben eine spätere Kündigung, vor allem, wenn ein Anbieterwechsel geplant ist.
Kündigung nach Mindestvertragslaufzeit: Greift hier vielleicht das Sonderkündigungsrecht?
Nach Ablauf der Mindestvertragslaufzeit haben Sie meist die Möglichkeit, den Vertrag mit einer Frist von vier Wochen zu kündigen. Dies bedeutet, dass Sie den Vertrag entweder zum 1. oder zum 31. eines Monats beenden können, abhängig davon, wann Ihre Kündigungsfrist abläuft.
Wann ist der 1. eines Monats sinnvoll?
Eine Kündigung zum 1. eines Monats ist besonders dann sinnvoll, wenn Sie sicherstellen möchten, dass Ihr neuer Vertrag genau mit dem Beginn eines neuen Monats startet.
Wann ist der 31. eines Monats sinnvoll?
Eine Kündigung zum 31. eines Monats bietet sich an, wenn Sie eine saubere Abrechnung bevorzugen.
Sonderkündigungsrecht und der richtige Kündigungstermin
Sollte ein Sonderkündigungsrecht greifen, beispielsweise wenn Ihr Anbieter die Preise erhöht, können Sie oft auch außerhalb der regulären Kündigungsfristen den Vertrag beenden. Auch hier sollten Sie überlegen, ob Sie den 1. oder der 31. eines Monats für Ihren Wechsel wählen. In der Regel bietet es sich an, in solchen Fällen eher zum Ende des Monats (31.) zu kündigen, um genügend Zeit zu haben, einen neuen Versorger zu wählen.
Automatische Vertragsverlängerung vermeiden
Generell sollten Sie das Enddatum Ihres Stromvertrags aber immer im Blick haben. So vermeiden Sie eine automatische Vertragsverlängerung – und die Gefahr, weiterhin in einem überteuerten Tarif festzuhängen. Durch eine rechtzeitige Kündigung – idealerweise zum 31. des Monats – vermeiden Sie eine solche Verlängerung.
Wann darf ein Stromanbieter kündigen?
Übrigens: Auch Stromanbieter haben das Recht, Verträge zu kündigen. Allerdings nur unter bestimmten Bedingungen. Meist finden Sie dazu eine entsprechende Klausel im Kleingedruckten Ihres Vertrags. Diese kann sein:
- Zahlungsverzug: Bei wiederholtem Zahlungsverzug darf Sie Ihr Stromanbieter kündigen. Dafür muss aber immer erst eine Mahnung mit entsprechender Fristsetzung zur Zahlung verschickt werden. Diese Frist beträgt in der Regel zwei Wochen, nachdem die Mahnung eingegangen ist. Sie müssen aber mindestens 100 Euro im Verzug sein, damit eine Sperre veranlasst werden kann. Zahlen Sie nicht und wird der Vertrag gekündigt, übernimmt automatisch der örtliche Grundversorger die Belieferung.
Damit das funktioniert wird dieser vom Netzbetreiber informiert, dass es einen Lieferstopp Ihres alten Stromlieferanten geben wird. Dazu muss der Energieanbieter den Netzbetreiber ebenfalls darüber in Kenntnis setzen.
- Betriebsstilllegung: Sollte der Energieversorger seinen Betrieb einstellen oder der Stromlieferung nicht mehr nachkommen können, kann der Vertrag ebenfalls gekündigt werden. In solchen Fällen wird das Kündigungsdatum in der Regel so gewählt, dass es zum Ende eines Abrechnungszyklus (z. B. der 31. des Monats) Damit Sie eine möglichst klare Übersicht über die Abrechnung und den Zeitpunkt der Vertragsbeendigung haben.
In beiden Fällen erhalten Sie ein Schreiben mit einer Frist, bis zu der die Kündigung wirksam wird.
Strom Kündigen: Zum 1. oder 31.?
Ob Sie Ihren Stromvertrag zum 1. oder zum 31. eines Monats kündigen sollten, hängt von den spezifischen Bedingungen Ihres Vertrags ab. Die meisten Stromverträge erfordern eine Kündigung zum Ende der Vertragslaufzeit – häufig mit einer Kündigungsfrist von ein bis drei Monaten. Das genaue Datum (zum 1. oder zum 31.) ist dabei nicht unbedingt entscheidend, sondern eher die Einhaltung der vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist.
FAQs – Häufige Fragen zum Thema „Stromvertrag kündigen zum 1. oder 31.?“
Kann ich meinen Stromvertrag auch mitten im Monat kündigen oder nur zum 1. bzw. 31.?
Ja, Sie können Ihren Stromvertrag grundsätzlich auch mitten im Monat kündigen, abhängig von Ihren Vertragsbedingungen und der Kündigungsfrist. Wichtig ist, dass Sie die vereinbarte Kündigungsfrist einhalten.
Was passiert, wenn ich zum 31. kündige, mein neuer Stromvertrag aber erst zum 1. des Folgemonats beginnt?
Zwischen der Kündigung und dem neuen Vertrag werden Sie automatisch vom Grundversorger mit Strom beliefert. Dieser Übergang erfolgt nahtlos, sodass Sie keine Unterbrechung der Stromversorgung haben.
Was mache ich, wenn ich die Kündigungsfrist für den 31. verpasst habe?
Wenn Sie die Kündigungsfrist verpassen, verlängert sich Ihr Vertrag meist automatisch. Prüfen Sie, ob ein Sonderkündigungsrecht besteht, oder nutzen Sie den nächstmöglichen Kündigungstermin.
Wann sollte ich einen neuen Stromvertrag abschließen für einen nahtlosen Übergang?
Schließen Sie Ihren Vertrag beim neuen Anbieter mindestens vier bis sechs Wochen vor Ende des alten Vertrags ab. So haben Sie genügend Zeit für den Anbieterwechsel.