Eine automatische Verlängerung des Stromvertrags ist ohne Ihre schriftliche Kündigung möglich und rechtens.
Ein Stromvertrag verlängert sich nach der ersten Laufzeit automatisch – wenn Sie ihn nicht fristgerecht kündigen. Diese vertraglich festgelegte Verlängerung variiert je nach Tarif und Anbieter. Um ungewollte Verlängerungen zu vermeiden, sollten Sie die Vertragsbedingungen (AGB) vor Vertragsabschluss daher sorgfältig prüfen.
Zu hohe Stromrechnung? Jetzt Stromanbieter vergleichen und Einsparmöglichkeiten ermitteln.
Was ist eine automatische Vertragsverlängerung?
Bei einer automatischen Vertragsverlängerung verlängert sich ein Vertrag nach Ablauf der ursprünglich vereinbarten Mindestlaufzeit stillschweigend (ohne erneute Zustimmung) des Kunden. Der Vertrag läuft also weiter – außer es wird innerhalb einer vertraglich vereinbarten Kündigungsfrist aktiv gekündigt. Die genauen Details dazu sind in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) geregelt.
Rechtlich gesehen gibt es in vielen Ländern inzwischen Schutzregelungen, die verhindern sollen, dass Verbraucher unbeabsichtigt langfristig gebunden werden. Diese Regelungen legen beispielsweise fest, dass Verträge sich nur noch auf unbestimmte Zeit verlängern dürfen und mit kurzen Kündigungsfristen beendet werden können
Gesetzliche Grundlagen zur Vertragsverlängerung bei Strom und Gas
Eines der wesentlichen Gesetze, das die Grundlage für Strom- und Gasverträge bildet, ist das Energiewirtschaftsgesetz (EnWG). Darin werden die Rechte und Pflichten von Energieversorgern (Strom- oder Gasanbieter) und Verbrauchern geregelt. Zusätzlich zum EnWG trat am 01. März 2022 das neue Gesetz für faire Verbraucherverträge in Kraft trat. Damit wurden spezifische Änderungen bei Vertragsverlängerungen eingeführt. Demnach ist bei Strom- und Gasverträgen nur noch Folgendes zulässig:
„Eine AGB-Klausel, wonach sich ein zwischen einem Unternehmer und einem Verbraucher geschlossener Vertrag der genannten Art stillschweigend verlängert, ist künftig nur dann wirksam, wenn sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit verlängert und dem Verbraucher das Recht eingeräumt wird, das verlängerte Vertragsverhältnis jederzeit mit einer Frist von höchstens einem Monat zu kündigen. Auch für die Kündigung zum Ablauf der zunächst vorgesehenen Vertragsdauer darf nur eine Kündigungsfrist von höchstens einem Monat vorgesehen werden. Dies ergibt sich aus dem zum 1. März 2022 geänderten § 309 Nummer 9 Bürgerliches Gesetzbuch (BGB).“ (Pressemitteilung Nr. 008/2022, Bundesministerium der Justiz)
Zusammengefasst bedeutet das nun:
Kündigungsfristen und Bedingungen für die automatische Vertragsverlängerung
Automatische Vertragsverlängerungen unterliegen bestimmten Bedingungen und Fristen. Diese hängen sowohl von der Art des Vertrags als auch vom Zeitpunkt des Vertragsabschlusses ab. Deshalb sollten Sie über die die geltenden Kündigungsfristen genau Bescheid wissen.
Alte Verträge:
Verträge vor März 2022: Für Strom- und Gasverträge, die vor dem 1. März 2022 geschlossen wurden, gilt noch die alte Regelung. Diese erlaubt es, dass sich der Vertrag still um bis zu ein Jahr verlängert, wenn er nicht fristgerecht gekündigt wird.
Ausgenommen davon sind Stromverträge mit der Grundversorgung: Hier gibt es keine automatische Verlängerung über längere Zeiträume. Verträge beim örtlichen Grundversorger haben grundsätzlich keine Mindestvertragslaufzeit und können jederzeit mit einer Frist von maximal zwei Wochen in Textform gekündigt werden.
Neue Verträge:
Verträge nach März 2022: Neue Verträge, die ab dem 1. März 2022 abgeschlossen wurden, unterliegen strengeren Vorgaben. Eine automatische Verlängerung ist nur noch auf unbestimmte Zeit zulässig, und der Kunde kann den Vertrag jederzeit mit einer Kündigungsfrist von maximal einem Monat (4 Wochen) beenden – zum Ende der Erstvertragslaufzeit.
Besonderheiten bei Umzug:
Bei einem Umzug besteht in vielen Fällen ein Sonderkündigungsrecht. Dieses Recht greift, wenn der Anbieter am neuen Wohnort keine Versorgung anbieten kann oder wenn die Konditionen am neuen Wohnort schlechter sind (höhere Preise). In solchen Fällen können Sie den Strom- oder Gasvertrag außerordentlich kündigen.
Die Kündigung muss in der Regel schriftlich erfolgen. Es empfiehlt sich, dies mindestens sechs Wochen vor dem Umzug zu tun. Hat der Anbieter jedoch die Möglichkeit, die gleichen Konditionen am neuen Wohnort anzubieten, besteht kein Sonderkündigungsrecht.
Rechte und Möglichkeiten der Verbraucher beim Thema Vertragslaufzeit und Vertragsverlängerung
Verbraucher haben wie schon erwähnt seit dem 1. März 2022 erweiterte Rechte und Möglichkeiten, ihre Strom- und Gasverträge flexibler zu gestalten. Ein wesentlicher Vorteil ist die Kündigungsfrist von einem Monat, die für alle Verträge gilt, die nach diesem Datum abgeschlossen wurden. So können Sie als Verbraucher Ihren Vertrag nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit mit einer Frist von maximal einem Monat kündigen. Das vermeidet unnötige Vertragsverlängerungen.
Eine weitere wichtige Neuerung: Der Energieversorger ist verpflichtet, Sie rechtzeitig über die Verlängerung des Vertrags und die Kündigungsfristen zu informieren. Dies gibt Ihnen die Möglichkeit, fristgerecht zu handeln und ungewollte Vertragsverlängerungen zu verhindern.
Zudem besteht in bestimmten Situationen, wie bei einem Umzug oder einer Preiserhöhung, das Recht auf eine außerordentliche Kündigung.
Sonderfall: Fehlende Kündigung beim Stromanbieter
Wenn Sie es versäumen, nach Ablauf der Erstvertragslaufzeit zu kündigen, bedeutet das nicht, dass Sie fortan immer und ewig bei Ihrem derzeitigen Anbieter hängen. Sie können ohne Probleme unter Beachtung der Kündigungsfrist den Energieversorger wechseln. Am besten funktioniert das mit einem Stromvergleich. Denn hier übernimmt der neue Stromanbieter für Sie die Kündigung Ihres bestehenden Vertrags.
FAQs – Häufige Fragen zum Thema „Stromvertrag automatische Verlängerung“
Ist eine automatische Vertragsverlängerung um 12 Monate rechtens?
Haben Sie nach dem 01. März 2022 Ihren Vertrag abgeschlossen, ist eine automatische Verlängerung um 12 Monate nicht mehr zulässig. Stattdessen verlängert sich der Vertrag auf unbestimmte Zeit, und Sie können in einer Frist von einem Monat kündigen.
Wird ein Stromvertrag automatisch verlängert?
Ja, wenn keine rechtzeitige Kündigung erfolgt, wird der Vertrag automatisch verlängert. Bei Altverträgen sind das 12 oder 24 Monate. Bei Neuverträgen nur noch 4 Wochen.